Gesetze
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Wird ein Spielautomat mit einem neuen Spielangebot ausgestattet, außer Betrieb genommen oder aus dem Automatensaal entfernt, sind sämtliche Geldbestände des Spielautomaten, sogenannte thesaurierte Beträge, im Rahmen der Zählung zu erfassen. Auch außerhalb der Geldscheinbehälter im Spielautomaten befindliches Geld ist zu sammeln und der Zählung zuzuführen. Sämtliche am Spielautomaten von den Gästen eingezahlten und bisher noch nicht ausgeschütteten Jackpotbeträge sind ungemindert der Ausspielung, zum Beispiel über die Mystery Jackpot-Anlage, zuzuführen. Es existieren keine Vorgaben zum Zeitpunkt oder Zeitraum der Ausspielung. Der voreingestellte Startwert eines progressiven Jackpots verbleibt bei der Spielbank.
Der Geldscheinbehälter wird entleert. Vor Beginn der Zählung des Inhalts des jeweiligen Geldscheinbehälters ist sicherzustellen, dass dieser leer ist. Der…
Eine Gewinnauszahlung ab 5 000 Euro darf regelmäßig erst dann ausgeführt werden, wenn der im elektronischen Aufzeichnungssystem erfasste Betrag zuvor von der…
Die Spielautomaten müssen über Geldscheinbehälter verfügen, bei denen die Zuführung über einen vorgeschalteten Geldscheinakzeptor elektronisch erfasst wird. Die…
Ein Spielautomat ist zwingend außer Betrieb zu nehmen, wenn seine Einbindung in das elektronische Aufzeichnungssystem für den folgenden Spieltag nicht…
Die Finanzaufsicht hat bei den Zieh- und Zählvorgängen darauf zu achten, dass bei der Inventurzählung sämtliche Geldbestände aller Spielautomaten erfasst…
Werden Beträge für Veranstaltungen, zum Beispiel Turniere oder Gameshows, aus dem Mystery Jackpot angemeldet, ist hierbei die tatsächliche Verfügbarkeit in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.