FischBeihV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 7 FischBeihVInkrafttretenVerordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung bestimmter Fischereierzeugnisse § 6Schlußformel Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1975 in Kraft. § 6Schlußformel