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Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt.
als Führer eines Fischereifahrzeugs
einer Vorschrift der Regel 1 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 Satz 1, der Regel 2 Abs. 1 und 3 oder der Regel 3 Abs. 1 der Anlage III des Übereinkommens über das Führen, Zeigen oder Setzen von Lichtern, der Flagge oder eines Scheinwerfers,
der Vorschrift der Regel 4 der Anlage III des Übereinkommens über das Benutzen von Schallsignalen,
einer Rechtsverordnung nach Artikel 2 Abs. 1 oder Abs. 3 Nr. 2, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist,
Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, 2 Buchstabe a und Nr. 4, soweit die Rechtsverordnung auf Grund des Artikels 2 Abs. 3 Nr. 2 erlassen ist, mit einer Geldbuße bis zu tausendfünfhundert Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 Buchstabe b bis d, Nr. 3 und Nr. 4, soweit die Rechtsverordnung auf Grund des Artikels 2 Abs. 1 erlassen ist, mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sind
die nach Landesrecht zuständigen Behörden bei Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 Nr. 1, 2 Buchstabe a, Nr. 3 und Nr. 4 in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 3 Nr. 2, die binnenwärts der seewärtigen Begrenzung des Küstenmeeres begangen worden sind,
das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in den übrigen Fällen; es kann seine Zuständigkeit durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates auf nachgeordnete Behörden seines Bereiches übertragen.
entgegen § 31 Abs. 3 einer vollziehbaren Anordnung der Fischereibehörde zuwider handelt,
§ 9 Absatz 3 Satz 2 die dort genannten Dokumente nicht mit sich führt oder diese einer Fischereiaufseherin oder einem Fischereiaufseher auf Verlangen nicht zur…
die eine Anforderung des Artikels 2 Abs. 1 über die verwendete Fischart nicht erfüllen,
Binnenwärts der seewärtigen Begrenzung des Küstenmeeres obliegt die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Übereinkommens, dieses Gesetzes und der auf…
den Vorschriften einer aufgrund des § 35 Abs. 2, des § 36 Abs. 3, der §§ 39 oder 41 Abs. 1 erlassenen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit sie für einen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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