Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Fischereiverband Saar hat die Aufgabe, im Einklang mit den Interessen der Allgemeinheit die natur- und waidgerechte Fischerei im Saarland und die in ihr Tätigen zu fördern und ihre fachlichen Belange zu vertreten (Selbstverwaltungsangelegenheiten). Er ist der Fischereibehörde zur laufenden Beratung und Unterrichtung in allen Angelegenheiten der Fischerei verpflichtet. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
Hege und Pflege des Fischbestands,
Mitwirkung bei Gewässer-, Natur- und Umweltschutz durch Abwehr und Vermeidung schädigender Einflüsse und Einwirkungen auf die dem Fischereirecht unterliegenden Tierarten, die Gewässer und deren Umgebung,
Schutz von Lebensgemeinschaften sowie deren Lebensräumen im Wasser und Uferbereich, insbesondere durch Schaffung und Erhaltung von Feuchtbiotopen,
Beratung, Ausbildung und Förderung der Mitglieder, insbesondere der Jugendlichen, in allen mit der Fischerei, dem Gewässer-, dem Umwelt- und dem Naturschutz zusammenhängenden Fragen durch Vorträge, Kurse, Lehrgänge und die Durchführung von Vorbereitungslehrgängen zur Ablegung der Fischereiprüfung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
Der Fischereiverband Saar wirkt ferner bei der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben im Fischereiwesen nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Vorschriften mit (Auftragsangelegenheiten). Er nimmt die ihm durch das Saarländische Fischereigesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 1999 (Amtsbl. S. 1282), geändert durch Gesetz vom 7. November 2001 (Amtsbl. S. 2158), in der jeweils geltenden -Fassung[2] und durch die Landesfischereiordnung vom 2. August 1999 (Amtsbl. S. 1462), geändert durch Artikel 10 Abs. 97 des Gesetzes vom 7. November 2001 (Amtsbl. S. 2158, 2207), in der jeweils geltenden Fassung [3] übertragenen Aufgaben als Auftragsangelegenheiten wahr. Die Fischereibehörde kann dem Fischereiverband Saar durch Rechtsverordnung weitere Aufgaben des Fischereiwesens als Auftragsangelegenheiten übertragen.