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Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten oder der Präsidentin sowie der Vizepräsidentin (Stellvertreterin) oder dem Vizepräsidenten (Stellvertreter) sowie einer in der Satzung gemäß § 9 zu bestimmende weiteren Anzahl von Mitgliedern.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Fischereiverbands Saar. Seine Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. Ihnen kann eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden.
Der Präsident oder die Präsidentin, im Verhinderungsfall der Vizepräsident oder die Vizepräsidentin, vertritt den Fischereiverband Saar gerichtlich und außergerichtlich.