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Die Satzung muss insbesondere Bestimmungen enthalten über
die Rechte und Pflichten der Mitglieder,
die Geschäftsführung des Fischereiverbands Saar,
die Einberufung und die Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung,
die Beschlussfähigkeit des Vorstands und der Mitgliederversammlung sowie die für Beschlüsse erforderlichen Mehrheiten,
die weiteren Mitglieder des Vorstands gemäß § 8 Abs. 1,
die Vermögens- und Kassenverwaltung.
Sie ist der Fischereibehörde zur Genehmigung vorzulegen und im Amtsblatt des Saarlandes zu verkünden.