FischWiMeistPrV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 11 FischWiMeistPrVInkrafttretenVerordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Fischwirt § 10Schlußformel Diese Verordnung tritt am 1. März 1979 in Kraft. § 10Schlußformel