Gesetze
Gesetz wird geladen …
Im Sinne dieses Unterabschnitts sind
Feldesbehandlungskosten:
Transport von Abgangsflansch am Bohrloch bis zur Aufbereitung einschließlich Kompression,
Aufbereitung zur Herstellung qualitätsgerechter Gase sowie der aus gewinnungstechnischen Gründen mitgewonnenen Bodenschätze,
Beseitigung des bei der Aufbereitung anfallenden Wassers bis zur Übergabestelle an einen Vorfluter oder an einen Dritten oder
Aufschluss gering permeabler Lagerstätten: