Anlage 2 PflSchSachkV 2013Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
Florist/Floristin nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen vom 28. Februar 1997 (BGBl. I S. 396), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 2.…
§ 1 Abs. 1 GärtnAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin
Der Ausbildungsberuf Gärtner/Gärtnerin wird staatlich anerkannt.
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 FloristMFPrVVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Floristmeister oder Geprüfte Floristmeisterin
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf als Florist oder Floristin und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis…
§ 1 PflanzTechnAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Pflanzentechnologen und zur Pflanzentechnologin
Der Ausbildungsberuf des Pflanzentechnologen und der Pflanzentechnologin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
§ 1 FlGlasTechAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Flachglastechnologen und zur Flachglastechnologin
Der Ausbildungsberuf des Flachglastechnologen und der Flachglastechnologin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.