§ 1 GärtnAusbV
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Gärtner/Gärtnerin wird staatlich anerkannt.
Es kann zwischen den Fachrichtungen gewählt werden.
Baumschule,
Friedhofsgärtnerei,
Garten- und Landschaftsbau,
Gemüsebau,
Obstbau,
Staudengärtnerei,
Zierpflanzenbau
Die Bezeichnung der Fachrichtung tritt ergänzend zur Bezeichnung des Ausbildungsberufes hinzu.