§ 2 VersFinKflAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen und zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 StFachAngAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten und zur Steuerfachangestellten
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 Abs. 1 GärtnAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 IndKflAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann und zur Industriekauffrau
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 VfAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.