FlüKostZuwV SL 2019 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietVertriebene, Flüchtlinge, Evakuierte, politische Häftlinge und Vermisste§ 5 FlüKostZuwV SL 2019InkrafttretenVerordnung über die Verteilung der Zuweisungen aus der Sondermasse Flüchtlingskosten nach § 6a KFAG für das Jahr 2019 Vom 4. November 2019 § 4Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiDiese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft. § 4