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Verordnung über die Verteilung der ergänzenden Zuweisungen aus der Sondermasse Flüchtlingskosten nach § 6a KFAG für das Jahr 2022 und der Zuweisungen aus der Sondermasse Flüchtlingskosten nach § 6a KFAG für das Jahr 2023 Vom 16. November 2023
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