Gesetze
Gesetz wird geladen …
7.168.800 Euro der Mittel für das Jahr 2023 nach § 1 entfallen zu 60 v. H. auf die Gemeindeverbände und zu 40 v. H. auf die Gemeinden. Sie werden auf die einzelnen Gemeindeverbände und einzelnen Gemeinden jeweils verteilt
zu 50 v. H. nach dem Verhältnis der ihnen zugewiesenen Flüchtlinge abzüglich der Flüchtlinge aus der Ukraine im Zeitraum vom 28. Februar 2022 bis 28. Februar 2023 und
zu 50 v. H. nach der Anzahl der Regelleistungsbezieher nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch zum Stand 28. Februar 2023 aus den fünf Hauptasylherkunftsländern Iran, Irak, Syrien, Afghanistan und Eritrea mit erstmaligem Beginn des Regelleistungsbezuges ab dem 1. Juli 2015.
12.181.100 Euro der Mittel für das Jahr 2023 nach § 1 entfallen zu 65 v. H. auf die Gemeindeverbände und zu 35 v. H. auf die Gemeinden. Sie werden jeweils nach dem Verhältnis der den einzelnen Gemeindeverbänden und den einzelnen Gemeinden zugewiesenen Flüchtlinge aus der Ukraine zum Stichtag 28. Februar 2023 verteilt.