FlüKostZuwV SL 2025 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 4 FlüKostZuwV SL 2025InkrafttretenVerordnung über die Verteilung der Zuweisungen aus der Sondermasse Flüchtlingskosten nach § 6a KFAG für das Jahr 2024 Vom 4. Februar 2025 § 3Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 3