§ 2 Abs. 1 Nr. h LwKG SL 1975Gesetz Nr. 532 über die Landwirtschaftskammer für das Saarland Vom 9. Juli 1956 in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober 1975
Vertretung der Landwirtschaft bei den Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz, bei der Flurbereinigung sowie in anderen gesetzlich vorgesehenen…
§ 106 Abs. 3 SachenRBerGGesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet
Das Gericht kann auf Antrag einer Partei im Urteil einen Notar und eine andere geeignete Person im Namen der Parteien beauftragen, die zur Erfüllung notwendigen…
§ 146 FlurbGIn den Fällen der §§ 32 und 59 Abs. 2 gelten folgende Sondervorschriften:
Art. 2 Abs. 5 FlurbGerRPStVtr SLStaatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung eines gemeinschaftlichen Flurbereinigungsgerichts
Auf die Berufung der anderen ehrenamtlichen Richter und ihre Stellvertreter (§ 139 Abs. 3 FlurbG) finden die jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften Anwendung