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Die für das gemeinschaftliche Flurbereinigungsgericht entstehenden persönlichen und sächlichen Ausgaben werden im gegenseitigen Einvernehmen in die Haushaltspläne der vertragschließenden Länder eingestellt.
Die Rechnungsprüfung wird vom Land Rheinland-Pfalz durchgeführt. Die Regierung des Saarlandes ist von den Prüfungsergebnissen und den hiernach getroffenen Maßnahmen zu unterrichten.