FlurbGerRPStVtr SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungArt. 7 FlurbGerRPStVtr SLStaatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung eines gemeinschaftlichen Flurbereinigungsgerichts Art. 6Art. 8 Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiDieser Staatsvertrag kann von jedem vertragschließenden Teil mit einer Frist von einem Jahr zum Ablauf eines Rechnungsjahres gekündigt werden. Art. 6Art. 8