FlurbGerRPStVtr SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungArt. 8 FlurbGerRPStVtr SLStaatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung eines gemeinschaftlichen Flurbereinigungsgerichts Art. 7Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiDieser Staatsvertrag tritt nach Zustimmung durch die verfassungsmäßig zuständigen Organe am 1. Januar 1961 in Kraft. (Unterschriften) Art. 7