§ 3 Abs. 1 FlUStatVAuskunftspflichtige, ergänzende Angaben, Form der Übermittlung an das Statistische Bundesamt
Die für die in § 1 Satz 1 genannten Untersuchungen und Kontrollen zuständigen Behörden übermitteln dem Statistischen Bundesamt unter Angabe ihrer Bezeichnung…
§ 8 Abs. 5 ZensG2021AG SLGesetz Nr. 2024 zur Ausführung des Zensusgesetzes 2021 vom 26. November 2019 (BGBl. I S. 1851) in der Fassung der Änderung durch das Gesetz zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2675) (Zensusausführungsgesetz 2022) Vom 25. März 2021
Die Erhebungsstellen haben innerhalb der vorgegebenen Fristen die ausgefüllten Fragebögen, Datenträger mit Einzelangaben sowie alle sonstigen…
§ 10 Abs. 4 GewHGGesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
Die Erhebungen werden jährlich durchgeführt, erstmalig für das Berichtsjahr 2028. Berichtszeitraum für die Erhebungen nach Absatz 2 Nummer 5 bis 7 ist das…
§ 2 Abs. 2 LGGStatVOVerordnung über die statistische Erhebung nach dem Landesgleichstellungsgesetz (Landesgleichstellungsgesetzstatistikverordnung - LGGStatVO) Vom 21. Juni 2016
Die Daten nach § 1 Nummer 3 bis 5 sind jährlich für den Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis zum Erhebungsstichtag 30. Juni des laufenden Jahres zu erheben.…
§ 11 Abs. 2 EnStatGEnergiestatistikgesetz
Die Angaben zu § 4 Absatz 1 sind dem Statistischen Bundesamt spätestens am 27. Tag des dem Berichtsmonat folgenden Monats zu übermitteln.