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Verlässt die Schülerin oder der Schüler die Schule, um eine andere Schule zu besuchen, wird ein Abgangszeugnis ausgestellt.
Verlässt die Schülerin oder der Schüler die Schule ohne Abschluss bei Erfüllung der allgemeinen Vollzeitschulpflicht, wird ein Abgangszeugnis ausgestellt. Das Abgangszeugnis enthält folgenden Vermerk: „Die allgemeine Vollzeitschulpflicht wurde erfüllt.“
Liegt zum Zeitpunkt des Abgangs das letzte Halbjahres- oder Jahreszeugnis weniger als sechs Unterrichtswochen zurück, ist der im letzten Halbjahres- oder Jahreszeugnis enthaltene Leistungsstand im Abgangszeugnis auszuweisen, sonst der Leistungsstand zum Zeitpunkt der Zeugnisausstellung. Wird entsprechend der Stundentafel der Förderschulen ein Fach nur in einem Schulhalbjahr unterrichtet, so wird die Note für dieses Fach, wenn es im ersten Schulhalbjahr unterrichtet wurde, im Halbjahreszeugnis und im Jahreszeugnis ausgewiesen.
Schülerinnen und Schüler, die auf der Grundlage eines individuellen Förderplans auf angepasstem Anforderungsniveau unterrichtet wurden und nicht an der Prüfung zum Hauptschulabschluss (Erster Schulabschluss) teilgenommen haben, erhalten nach der Erfüllung der allgemeinen Vollzeitschulpflicht ein Abgangszeugnis. Leistungen in Fächern, die entsprechend den Regelungen in § 8 der Inklusionsverordnung auf einem angepassten Anforderungsniveau erbracht wurden, werden gekennzeichnet. Unter Bemerkungen wird entsprechend § 9 der Inklusionsverordnung auf den veränderten Referenzrahmen hingewiesen: „[Name] wurde in dem gekennzeichneten Fach/in den gekennzeichneten Fächern [*] nach einem individuellen Förderplan unterrichtet. Die erbrachten Leistungen wurden entsprechend diesem Förderplan bewertet.“
Wechselt eine Schülerin oder ein Schüler, die oder der in eine der Klassenstufen 2 bis 8 aufrückt, am Ende der Klassenstufe 1 bis 7 in eine Schule außerhalb des Saarlandes, enthält das Abgangszeugnis - soweit dies für die Aufnahme erforderlich ist - eine Eintragung, aus der hervorgeht, an welchen Unterrichtsinhalten die Schülerin oder der Schüler aufgrund ihrer oder seiner bisherigen Leistungsentwicklung teilgenommen hat.