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Die Abschlusszeugnisse erhalten den Vermerk: „Der Abschluss wurde entsprechend den Bestimmungen der Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 3. Dezember 1993, in der Fassung vom 7. Oktober 2022, in der jeweils geltenden Fassung) erworben.“
Wer die Klassenstufe 9 erfolgreich abgeschlossen hat, erhält ein Abschlusszeugnis, in dem der erworbene Abschluss und die erworbenen Berechtigungen (§ 20) vermerkt werden. Durch den Zusatz „aufgrund des Ergebnisses der Abschlussprüfung“ ist auszuweisen, ob die Schülerin oder der Schüler an der Prüfung teilgenommen hat oder nicht.
Wer die Klassenstufe 10 erfolgreich abgeschlossen hat, erhält ein Abschlusszeugnis, in dem der erworbene Abschluss und die erworbenen Berechtigungen (§ 20) vermerkt werden. Durch den Zusatz „aufgrund des Ergebnisses der Abschlussprüfung“ ist auszuweisen, ob die Schülerin oder der Schüler an der Prüfung teilgenommen hat oder nicht. Wurde die Berechtigung zum Übergang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe erworben, ohne am Unterricht des vierstündigen Profilfachs/Wahlpflichtfachs 2. Fremdsprache durchgehend teilgenommen zu haben, ist der Zusatz aufzunehmen: „Die Schülerin/Der Schüler ist berechtigt, eine gymnasiale Oberstufe mit einem geeigneten Fremdsprachenangebot zu besuchen, an der sie/er gemäß der Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. Juli 1972, in der Fassung vom 6. Juni 2024, in der jeweils geltenden Fassung) eine in der Einführungsphase neu beginnende Fremdsprache belegt.“
Wurde die gymnasiale Oberstufe erfolgreich abgeschlossen, erhält die Schülerin oder der Schüler das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife.
In den Fällen des § 31 Absatz 3 und 4 weist das Abschlusszeugnis die beim ersten Durchgang durch die Klassenstufe 9 beziehungsweise 10 erreichten Noten aus. Die bei der Wiederholung der Klassenstufe 9 beziehungsweise 10 erreichten Noten werden in dem Abschlusszeugnis nicht berücksichtigt.