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Der Profilbereich als Ausformung des Wahlpflichtbereichs dient der Ergänzung und Verstärkung des Pflichtbereichs sowie der Entfaltung individueller Interessen, Begabungen und Befähigungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Profilbereich wird ab der Klassenstufe 7 umgesetzt und umfasst die in der Stundentafel festgelegten Stundenanteile. Die Schülerinnen und Schüler wählen aus dem von der Schule im Rahmen ihrer zur Verfügung stehenden personellen, sächlichen und unterrichtsorganisatorischen Möglichkeiten erstellten Angebot, wie zum Beispiel Arbeitslehre, Musisch-kulturelle Erziehung, Natur- und Umwelt, Kommunikation und Medien, Sport und Gesundheit. Der Schulaufsichtsbehörde muss hierfür ein entsprechender Lehrplan von der Schule vorgelegt werden. In den Klassenstufen 8 bis 12 kann der Unterricht in einer Klassenstufe im Profilbereich durch einen berufsorientierten Wochentag ersetzt werden. Nähere Einzelheiten hierzu sind in § 8 Absatz 4 geregelt.
Die Wahl der Inhalte des Profilbereichs erfolgt erstmals in Klassenstufe 6 nach Information und Beratung der Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigten; die Erziehungsberechtigten teilen ihre Entscheidung der Schule schriftlich mit.
Die Wahl des Profilfaches ist grundsätzlich für ein Schuljahr verbindlich. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten entscheidet die Klassenkonferenz über eine Verkürzung dieser zeitlichen Begrenzung.