Staatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe. Vom 16. Juni 2010
Die Kommission gibt sich eine Geschäftsordnung. Sie ist in der Festlegung ihrer Strategien und Arbeitsmethoden frei.
Art. 7 FoltÜbkArt3ProtStVtr SL
Art. 7 FoltÜbkArt3ProtStVtr SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen