Art. 7 FoltÜbkArt3ProtStVtr SLStaatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe. Vom 16. Juni 2010
Die Kommission gibt sich eine Geschäftsordnung. Sie ist in der Festlegung ihrer Strategien und Arbeitsmethoden frei.
Art. 4 Abs. 5 32015D0772BESCHLUSS (EU) 2015/772 DES RATES vom 11. Mai 2015 zur Einsetzung des Beschäftigungsausschusses und zur Aufhebung des Beschlusses 2000/98/EG
Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.
Art. 5 Abs. 3 32024D2115BESCHLUSS (EU) 2024/2115 DER KOMMISSION vom 29. Juli 2024 zur Einrichtung eines unabhängigen beratenden Europäischen Fiskalausschusses und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2015/1937
Der Ausschuss gibt sich eine eigene Geschäftsordnung.
Art. 4 Abs. 5 32015D0773BESCHLUSS (EU) 2015/773 DES RATES vom 11. Mai 2015 zur Einsetzung des Ausschusses für Sozialschutz und zur Aufhebung des Beschlusses 2004/689/EG
Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.
Art. 4 Abs. 6 32007D0071BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. Dezember 2006 zur Einsetzung einer wissenschaftlichen Expertengruppe für Ursprungsbezeichnungen, geografische Angaben und garantierte traditionelle Spezialitäten (2007/71/EG)
Die Gruppe gibt sich eine Geschäftsordnung auf der Grundlage der von der Kommission angenommenen Standardgeschäftsordnung.