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Für jedes Wirtschaftsjahr (Kalenderjahr) ist von der das Sondervermögen des Landes verwaltenden Stelle ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Der Wirtschaftsplan enthält alle im Wirtschaftsjahr zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben.
Das Ministerium der Finanzen erstellt am Ende eines jeden Rechnungsjahres die Jahresrechnung des Sondervermögens und fügt sie gemäß § 85 Abs. 1 Nr. 2 der Landeshaushaltsordnung der Haushaltsrechnung als Übersicht bei. In der Jahresrechnung sind der Bestand des Sondervermögens einschließlich der Forderungen und Verbindlichkeiten sowie die Einnahmen und ausgaben auszuweisen.
In Wirtschaftsplan und Jahresrechnung sind die zur Finanzierung des Saarländischen Staatstheaters notwendigen Einnahmen und Ausgaben des Sondervermögens getrennt auszuweisen.