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Als Ausbildungsbeihilfe werden 60 vom Hundert des Anwärtergrundbetrages gewährt, der nach dem Bundesbesoldungsgesetz einem Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen Forstdienstes unter Zugrundelegung der entsprechenden Altersgruppe zusteht; hierbei sich ergebende Centbeträge sind auf einen vollen Euro aufzurunden.
Daneben werden eine jährliche Sonderzahlung, die vermögenswirksamen Leistungen und gegebenenfalls Reisekostenvergütung in entsprechender Anwendung der für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst geltenden Vorschriften gewährt.