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Wer in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf im Vorbereitungsdienst steht, erhält Anwärterbezüge.
Zu den Anwärterbezügen gehören der Anwärtergrundbetrag und die Anwärtersonderzuschläge. Daneben werden die folgenden Besoldungsbestandteile gewährt:
die vermögenswirksamen Leistungen sowie
die Inflationsausgleichszahlungen.
§ 8 gilt entsprechend für den Familienzuschlag und die Zulagen.
Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (Anwärterinnen und Anwärter) erhalten Anwärterbezüge.
Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (Anwärter) erhalten Anwärterbezüge.
Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (Anwärterinnen und Anwärter) erhalten Anwärterbezüge.
Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, deren Anwärterbezüge nebst Familienzuschlag der Stufe 1 971,45 Euro monatlich nicht erreichen, erhalten 13,29 Euro.
Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, die Anwärterbezüge erhalten, entsprechend. Wird nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt eine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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