ForstWiAusbV 1998 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 1 ForstWiAusbV 1998Staatliche Anerkennung des AusbildungsberufesVerordnung über die Berufsausbildung zum Forstwirt/zur Forstwirtin Eingangsformel§ 2 Der Ausbildungsberuf Forstwirt/Forstwirtin wird staatlich anerkannt. Eingangsformel§ 2