§ 4 ForstWiAusbV 1998
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen,
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
Berufsbildung,
Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht,
soziale Beziehungen,
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Umweltschutz;
Organisation und Abläufe betrieblicher Arbeit; wirtschaftliche Zusammenhänge,
Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen,
Planen, Vorbereiten und Kontrollieren der Arbeiten,
Erfassen und Beurteilen betriebs- und marktwirtschaftlicher Zusammenhänge;
Waldbewirtschaftung, Forstproduktion,
Begründen und Verjüngen von Waldbeständen,
Schützen von Waldbeständen,
Erschließen und Pflegen von Waldbeständen,
Jagdbetrieb;
Naturschutz und Landschaftspflege,
Erhalten, Schützen und Entwickeln besonderer Lebensräume,
Anlegen und Pflegen von Schutz- und Erholungseinrichtungen;
Ernte und Aufbereitung von Forsterzeugnissen,
Ernten von Holz und anderen Forsterzeugnissen,
Sortieren und Vermessen von Holz,
Bringen und Lagern von Holz;
Forsttechnik,
Handhaben, Warten und Instandsetzen von Maschinen und Geräten,
Be- und Verarbeiten von Holz und anderen Werkstoffen.