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Der Prüfungsteilnehmer soll nachweisen, dass er Maßnahmen der Waldbewirtschaftung, der Ernte von Forsterzeugnissen, des Einsatzes der Forsttechnik, der Landschaftspflege, des Naturschutzes und des Jagdbetriebes sowie der Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich des jeweils damit verbundenen Einsatzes von Arbeitskräften, Maschinen, Geräten, Betriebseinrichtungen und Betriebsstoffen, sowie die Vermarktung planen, durchführen und bewerten kann. Hierbei soll er zeigen, dass er die entsprechenden Maßnahmen qualitäts- und prozessorientiert sowie wirtschaftlich unter Beachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, des Umweltschutzes und fachbezogener Rechtsvorschriften durchführen kann.
Die Prüfung erfolgt anhand von Maßnahmen in Tätigkeitsfeldern der forstlichen Produktion und Dienstleistung, insbesondere natürliche und künstliche Verjüngung der Waldbestände, Waldschutz, Walderschließung, Waldpflege, Jagdbetrieb, Naturschutz und Landschaftspflege, Ernte von Forsterzeugnissen sowie Öffentlichkeitsarbeit. Sie erstreckt sich auf folgende Inhalte:
Planung der Maßnahmen,
Beschaffung und Auswertung von Informationen,
Kalkulation, Bewertung und Auswahl von Arbeitsverfahren,
Organisation der Maßnahmen, insbesondere des Einsatzes von Arbeitskräften, Maschinen, Geräten, Betriebseinrichtungen und Betriebsstoffen,
Praktische Durchführung der Maßnahmen,
Kontrolle, Bewertung und Qualitätssicherung,
Praxisbezogene Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften.
Die Prüfung besteht aus einem Arbeitsprojekt nach Maßgabe des Absatzes 4 und einer schriftlichen Prüfung nach Maßgabe des Absatzes 5.
Bei dem Arbeitsprojekt soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er, ausgehend von konkreten betrieblichen Situationen, Zusammenhänge in einem komplexen Sinne erfassen, analysieren sowie Lösungsvorschläge erstellen und umsetzen kann. Der Verlauf der Bearbeitung und die Ergebnisse sind zu dokumentieren und in einem Prüfungsgespräch vorzustellen und zu erläutern. Bei der Auswahl der Aufgabe sollen Vorschläge des Prüfungsteilnehmers berücksichtigt werden. Die Dauer der Durchführung beträgt sieben Arbeitstage. Das Prüfungsgespräch erstreckt sich auf den Verlauf und die Ergebnisse des Arbeitsprojekts sowie die dafür relevanten Inhalte des Absatzes 2. Das Prüfungsgespräch soll für jeden Prüfungsteilnehmer nicht länger als 60 Minuten dauern.
Rahmenbedingungen forstwirtschaftlicher Produktion und Dienstleistungen; wirtschafts- und forstpolitische Grundlagen,
Produktion und Dienstleistungen:Erarbeiten von Planungen und Kalkulationen für Produktion und Dienstleistungen in der Waldbewirtschaftung, der Ernte von…
Produktion und Dienstleistungen,
Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Inhalte:
Im schriftlichen Teil soll der Prüfling fallbezogene Aufgaben zu den in den Absätzen 3 bis 6 aufgeführten Kompetenzen bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 150…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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