Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Prüfungsteilnehmer soll nachweisen, dass er wirtschaftliche, rechtliche und soziale Zusammenhänge im Betrieb und im Rahmen der Projekt- und Einsatzleitung erkennen, analysieren und bewerten sowie Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen kann.
Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Inhalte:
Rahmenbedingungen forstwirtschaftlicher Produktion und Dienstleistungen; wirtschafts- und forstpolitische Grundlagen,
Struktur und Funktionsweise des Betriebes; örtliche Bedingungen der Produktion, Dienstleistung und Vermarktung,
Betriebswirtschaftliche Kontrolle und Bewertung von Produktion und Dienstleistungen, einschließlich deren Vermarktung; Erfassen und Bewerten des Betriebserfolgs; Betriebsvergleich,
Betriebs- und Arbeitsorganisation; Arbeitsgestaltung; Logistik; Informationstechnik,
Markt und Marketing, insbesondere Angebot, Nachfrage, Preisgestaltung und Werbung; Vermarktungsformen,
Grundsätze des Qualitätsmanagements,
Planung der Betriebsentwicklung, Wirtschaftsplanerstellung und -vollzug, Investition und Finanzierung,
Berufsbezogene Rechtsvorschriften, insbesondere Forst- und Jagdrecht, Vertragsrecht, Umweltrecht, Arbeits- und Sozialrecht; Versicherungswesen,
Grundsätze steuerlicher Buchführung, Steuerarten, Steuerverfahren,
Information und Kommunikation.
Die Prüfung besteht aus einem Arbeitsprojekt nach Maßgabe des Absatzes 4 und einer schriftlichen Prüfung nach Maßgabe des Absatzes 5.
Bei dem Arbeitsprojekt soll der Prüfungsteilnehmer eine komplexe Aufgabe in einem forstwirtschaftlichen Betrieb bearbeiten, deren Inhalt für die weitere Entwicklung des Betriebes im betriebswirtschaftlichen Sinne von Bedeutung ist. Bei der Auswahl der Aufgabe sollen Vorschläge des Prüfungsteilnehmers berücksichtigt werden. Für die Anfertigung steht ein Zeitraum von bis zu sieben Arbeitstagen zur Verfügung. Der Verlauf und die Ergebnisse des Arbeitsprojekts sind zu dokumentieren und in einem Prüfungsgespräch vorzustellen und zu erläutern. Das Prüfungsgespräch soll für jeden Prüfungsteilnehmer nicht länger als 30 Minuten dauern.
Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Inhalte:
Im Prüfungsteil Betriebs- und Unternehmensführung soll der Prüfling nachweisen, dass er wirtschaftliche, rechtliche und soziale Zusammenhänge im Betrieb…
Praxisbezogene Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften.
Die Prüfung gliedert sich in die Abschnitte Berufsausbildung und Mitarbeiterführung. Der Abschnitt Berufsausbildung besteht aus einem praktischen Teil nach…
Betriebs- und Unternehmensführung,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.