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In eine Fachoberschule kann aufgenommen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt und nachweist:
für die Aufnahme in die Klassenstufe 11:
einen mittleren Bildungsabschluss oder einen von der Schulaufsichtsbehörde als gleichwertig anerkannten Bildungsstand,
die verbindliche Zusage einer Praktikantenstelle für die fachpraktische Ausbildung,
Die Schulaufsichtsbehörde[4] legt fest, welche Berufe bzw. Tätigkeiten den jeweiligen Fachbereichen bzw. Fachrichtungen entsprechen (Einschlägigkeit). Sie entscheidet ferner über eine Anrechnung von geleisteten Diensten (Wehrdienst, Zivildienst, freiwilliges soziales Jahr, Entwicklungshilfedienst oder ein entsprechender Dienst) auf die einschlägige Berufserfahrung.