§ 12 ÜbPrVVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Übersetzer und Geprüfte Übersetzerin
Die zu prüfende Person, deren Hauptsprache nicht Deutsch ist, ist in Deutsch als Fremdsprache zu prüfen. Die Vorgaben des § 10 und des § 11 sind entsprechend…
§ 1 Abs. 4 FremdSprKFPrVZiel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
Die Prüfung ist in der Fremdsprache abzulegen, die die zu prüfende Person bei der Anmeldung nach § 2 Absatz 4 angegeben hat.
§ 15 Abs. 3 ÜDStPrO SL 2018Verordnung - Ordnung der Staatlichen Prüfung für Übersetzerinnen und Übersetzer und Dolmetscherinnen und Dolmetscher Vom 16. April 2018
Für Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer mit einer anderen Muttersprache (Grundsprache) als Deutsch gelten Absätze 1 und 2 mit der Maßgabe, dass…