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Die mündliche Prüfung für Übersetzerinnen und Übersetzer umfasst folgende Aufgaben: Von den nach Satz 1 Nummer 2 und 3 vorgelegten Texten muss einer dem gewählten Fachgebiet entnommen sein.
Prüfungsgespräch in beiden Sprachen über verschiedene Gebiete der allgemeinen Landeskunde, bei dem die Prüfungsteilnehmerin oder der Prüfungsteilnehmer Kenntnisse insbesondere der politischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Gegenwartsfragen beider Sprachräume nachzuweisen hat (Dauer: 20 Minuten);
Stegreifübersetzung eines Textes aus dem Deutschen in die zu prüfende Sprache (Dauer: 25 Minuten);
Stegreifübersetzung eines Textes aus der zu prüfenden Fremdsprache ins Deutsche (Dauer: 25 Minuten);
Nachweis fachkundlicher und fachsprachlicher Kenntnisse und der Vertrautheit mit fachlichen, sprachlichen und fachsprachlichen Hilfsmitteln (Dauer: 15 Minuten).
Die mündliche Prüfung für Dolmetscherinnen und Dolmetscher beziehungsweise für Übersetzerinnen und Übersetzer und Dolmetscherinnen und Dolmetscher umfasst folgende Aufgaben: Einer der Vorträge nach Satz 1 Nummer 3 und 4 muss dem gewählten Fachgebiet entnommen sein.
Prüfungsgespräch in beiden Sprachen über verschiedene Gebiete der allgemeinen Landeskunde, bei dem die Prüfungsteilnehmerin oder der Prüfungsteilnehmer Kenntnisse insbesondere der politischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Gegenwartsfragen beider Sprachräume nachzuweisen hat (Dauer: 20 Minuten);
Gespräch in beiden Sprachen über verschiedene Themen des von der Prüfungsteilnehmerin oder dem Prüfungsteilnehmer gewählten Fachgebiets sowie über die für die Dolmetschertätigkeit einschlägigen fachlichen und sprachlichen Hilfsmittel (Dauer: 20 Minuten);
inhaltlich richtige, sprachlich einwandfreie und flüssige mündliche Wiedergabe eines in der zu prüfenden Sprache gehaltenen Vortrags in Deutsch; von dem Vortrag können Stichwortnotizen gemacht werden (Dauer des Vortrags: ca. 5 Minuten, Dauer von Vortrag und Wiedergabe zusammen: 20 Minuten);
inhaltlich richtige, sprachlich einwandfreie und flüssige mündliche Wiedergabe eines in Deutsch gehaltenen Vortrags in der zu prüfenden Sprache; von dem Vortrag können Stichwortnotizen gemacht werden (Dauer des Vortrags: ca. 5 Minuten, Dauer von Vortrag und Wiedergabe zusammen: 20 Minuten);
Verhandlungsdolmetschen unter Berücksichtigung des gewählten Fachgebiets (Dauer: 15 Minuten).
Für Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer mit einer anderen Muttersprache (Grundsprache) als Deutsch gelten Absätze 1 und 2 mit der Maßgabe, dass Deutsch zu prüfende Sprache ist und an die Stelle von Deutsch die Muttersprache (Grundsprache) tritt.