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Für die Finanzierung der Programme stehen, vorbehaltlich der Bereitstellung durch die gesetzgebenden Körperschaften, in den Jahren 2004 bis 2006 jährlich folgende Mittel zur Verfügung:
für das Programm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre (Artikel 1) 30.677.513 €, die je zur Hälfte vom Bund und von den Ländern getragen werden;
für das Programm zur Förderung der Entwicklung von Fachhochschulen (Artikel 2) 51.129.188 €, die je zur Hälfte vom Bund und von den Ländern getragen werden;
für das Programm zur Förderung innovativer Forschungsstrukturen in den neuen Ländern und in Berlin (Artikel 3) 25.564.594 €, die je zur Hälfte vom Bund und von den beteiligten Ländern getragen werden;
für das Programm zur Förderung struktureller Innovationen im Hochschulbereich (Artikel 4) 30.677.513 €, die je zur Hälfte vom Bund und von den Ländern getragen werden;
für das Programm zur Förderung der Entwicklung neuer Medien für die Anwendung in der Lehre an Hochschulen (Artikel 5) 25.564.594 €, die vom Bund aufgebracht werden;
für das Programm zur Förderung der Entwicklung von Graduiertenstudiengängen (Artikel 6) 6.135.503 €, die vom Bund aufgebracht werden.