Art. 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 46 Buchst. a SN-17497Zweites Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts
In Nummer 5 werden die Wörter „(SächsEigBVO), in der jeweils geltenden Fassung,“ gestrichen.
Art. 1 Abs. 3 Nr. 26 SN-19515Drittes Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts
In § 68 Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter „§ 52 Absatz 2 und 3“ durch die Wörter „§ 52 Absatz 2 und 4“ ersetzt.
Art. 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 25 Buchst. b SN-13804Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts
Im neuen Satz 3 werden die Wörter „Satz 1 gilt“ durch die Wörter „Die Sätze 1 und 2 gelten“ ersetzt.
Art. 3 Nr. 1 SN-18798Gesetz zur Unterstützung der Kommunen des Freistaates Sachsen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie
In § 32 Absatz 1 Nummer 3 werden die Wörter „vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 196), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 13. Dezember 2017 (SächsGVBl. S.…
Art. 2 Abs. 3 Nr. 17 Buchst. c SN-12595Gesetz zur Erleichterung freiwilliger Gebietsänderungen
In Absatz 2 wird die Angabe „dieses Gesetzes in der am 25. November 2007 geltenden Fassung“ durch die Angabe „dieses Gesetzes in der seit dem 25. November 2007…