FrSaftAusbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 1 FrSaftAusbVStaatliche Anerkennung des AusbildungsberufesVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Fruchtsafttechnik Eingangsformel§ 2 Der Ausbildungsberuf Fachkraft für Fruchtsafttechnik wird staatlich anerkannt. Eingangsformel§ 2