Anlage FrSaftAusbV
(Fundstelle: BGBl. I 1984, 777 - 781) Lfd. Nr.Teil des Ausbildungsberufsbildszu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnissezu vermitteln im Ausbildungshalbjahr12345612341Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung (§ 3 Nr. 1)a)berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften aus Gesetzen und Verordnungen nennenwährend der gesamten Ausbildung zu vermittelnb)berufsbezogene Vorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und Merkblätter, nennenc)Vorschriften über den Umgang mit Druckbehältern erläuternd)Gefahren im Umgang mit ätzenden und leicht entzündbaren Stoffen beschreibene)Unfallverursachendes Verhalten sowie betriebstypische Unfallquellen und -Situationen beschreibenf)Schutzmaßnahmen an elektrischen Einrichtungen, insbesondere in Feuchträumen, erläuterng)Schutzvorrichtungen technischer Einrichtungen verwendenh)Brandschutzeinrichtungen bedieneni)Maßnahmen zur Ersten Hilfe einleitenk)Notwendigkeit der Arbeitshygiene erläuternl)Ursachen von Umweltbelastungen, insbesondere durch Lärm, Nässe, Kälte und Dämpfe, beschreiben und Möglichkeiten ihrer Beseitigung nennenm)Abwässer und Abfälle unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen beseitigenn)im Ausbildungsbetrieb anfallendes Altmaterial sammeln und die Notwendigkeit seiner Wiederverwendung erläuterno)die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten nennen und Möglichkeiten rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich anführen2Kenntnisse der produktbezogenen Rechtsvorschriften (§ 3 Nr. 2)a)Begriffsbestimmungen der genormten Fruchtgetränke wiedergebenb)Fruchtsaft- und Fruchtnektar-Verordnung sowie die Leitsätze für Fruchtsäfte erläuternc)Leitsätze für Gemüsesaft und -trunk aufzeigend)Qualitätsvorschriften für süße, alkoholfreie Erfrischungsgetränke erläuterne)Qualitätsvorschriften für Fruchtweine erläuternf)Trinkwasser-Verordnung wiedergebeng)wesentliche Vorschriften aus der Kennzeichnungs-Verordnung, der Diät-Verordnung, Zusatzstoffzulassungs- und -verkehrs-Verordnung sowie Fertigpackungsverordnung erläuternh)Grundzüge der für den Betrieb einer Gaststätte notwendigen lebensmittelrechtlichen Vorschriften aufzeigen3Ausführen von Hygienemaßnahmen (§ 3 Nr. 3)a)Reinigungs- und Desinfektionsmittel auswählenb)Konzentration der Reinigungs- und Desinfektionsmittel nach Vorgabe einstellenc)Reinigungsgeräte handhabend)Reinigungsanlagen bedienene)Produktions-, Lager- und Transportgefäße reinigen und desinfizierenf)Produktionsmittel, insbesondere Leitungen, Schläuche, Pumpen und Maschinen, reinigen und desinfiziereng)Arbeitsplatz reinigen4Kenntnisse des Ausbildungsbetriebs (§ 3 Nr. 4)a)Art, Rechtsform, organisatorischen Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebs beschreibenX b)die für den Ausbildungsbetrieb wichtigen Behörden, Wirtschaftsorganisationen und Berufsverbände nennen X c)Aufgaben der Produktionsabteilungen, insbesondere der Kelterei, Aufbereitungs- und Abfüllungsbereiche, beschreiben X d)Produktionsabläufe und ihre betrieblichen Zusammenhänge erläutern X e)im Ausbildungsbetrieb hergestellte Produkte beschreiben X f)Durchführung einer Inventur beschreiben Xg)übliche Wege der Materialbeschaffung nennen X h)Betriebsordnung erläuternX i)betriebliche Ordnungsmittel, insbesondere zur Berufsausbildung und den Tarifvertrag, erläuternX k)Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung aufzeigenX l)Sozialversicherungsträger nennenX m)Bedeutung und Leistung der Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung für den Arbeitnehmer erläutern X 5Auswählen, Annehmen, Lagern und Verarbeiten von Früchten und Gemüse zu Saft und Mark (§ 3 Nr. 5)a)Qualitätsmerkmale typischer Anbaugebiete und Sorten nennen X b)Bedeutung der Inhaltsstoffe für die Verarbeitung erläuternX c)Rohware auf Verderb, Qualität und Verwendbarkeit prüfenX d)Gewicht und Volumen der Rohware feststellenX e)Annahmebelege erstellen und Lieferscheine prüfen X f)Sorten- und qualitätsbedingte Lagerfähigkeit der Rohware bestimmen X g)Fördergeräte, Obstreinigungsanlagen, Entrappungs- und Entsteinungsmaschinen, Obstmühlen, Dampferzeuger, Obstdämpfer, Passier- und Homogenisiermaschinen, Obstpressen und Separatoren bedienen und warten X h)mit Werkzeugen und -Stoffen für Wartungsarbeiten umgehen X i)frische Rohware verlesen und reinigen sowie tiefgefrorene Rohware auftauen X k)Rohware sortenbedingt entrappen, entsteinen, zerkleinern, dämpfen, passieren und enzymatisch behandelnX l)Frucht- und Gemüsemark gewinnen X m)Maische zur Saftherstellung pressen X n)Säfte vorklären, separieren, schönen und filtrieren X o)fruchtfleischhaltige Säfte homogenisieren X p)Trester verwerten X 6Haltbarmachen, Lagern und Überwachen von Saft und Mark (§ 3 Nr. 6)a)Lagergefäße, Befüllungssysteme und Pasteurisationseinrichtungen prüfen, reinigen und entkeimen X b)Aroma aus Saft und Mark gewinnen X c)Konzentrat und Halbkonzentrat aus Saft und Mark herstellen X d)Saft, Mark und Halbkonzentrat durch Hochkurzzeiterhitzung und Warmentkeimung haltbarmachen X e)Lagergefäße steril füllen und verschließen X f)keimfreie Lagerung überwachen X g)Tanklagerbuch führen X 7Auswählen, Prüfen und Verarbeiten der Halbware (§ 3 Nr. 7)a)Halbware, insbesondere die zugekaufte, auf ihre ordnungsgemäße Herstellung, auf Verderb, Qualität und Verwendbarkeit prüfen X b)Rezepturen zur Herstellung von Fruchtsäften, Fruchtnektaren und Fruchtsaftgetränken unter Beachtung der qualitativen und kalkulatorischen Gesichtspunkte erstellen Xc)Halbware und Zutaten nach Rezeptur zusammenzustellen X d)Anteil des entmineralisierten Wassers zur Aufbereitung von Konzentraten berechnen und das Mischungsverhältnis einstellen Xe)Filtersysteme und Rührwerkbehälter bedienen und warten X f)Fertigware durch Mischen, Fermentieren, Schönen und Filtrieren herstellen X g)fruchtfleischhaltige und naturtrübe Produkte homogenisieren, stabilisieren und entlüften X h)mit Oechsle-Waage, Refraktometer und pH-Meter umgehen und kellertechnische Schnelltestmethoden anwenden X i)Fertigware auf Einhalten der gesetzlichen Vorschriften prüfen Xk)Analysenwerte und Produktionsdaten protokollieren X8Aufbereiten von Trinkwasser und Herstellen von entmineralisiertem Wasser (§ 3 Nr. 8)a)Mindestanforderungen an die X b)Trinkwasserqualität erläutern X c)Trinkwasser nach Aussehen, Geruch und X d)Geschmack prüfen Wasserhärten und pH-Wert X e)bestimmen einfache Wasseranalyse auswerten X f)Wasseraufbereitungsanlagen bedienen und warten Wasserentmineralisierungsanlagen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zur Herstellung von Säften aus Konzentrat bedienen und warten X9Herstellen von Fruchtwein und Fruchtschaumwein (§ 3 Nr. 9) Teil desa)Begriffsbestimmungen der verschiedenen Fruchtweine und Fruchtschaumweine -wiedergeben X b)Roh- und Halbware auswählen und prüfen X c)Rezepturen zur Herstellung von Fruchtweinen und Fruchtschaumweinen unter Beachtung der qualitativen und kalkulatorischen Gesichtspunkte erstellen Xd)Gärung einleiten und überwachen X e)Fruchtwein abstechen und klären Xf)Fertigware prüfen und Analysenwerte sowie Produktionsdaten aufzeichnen X10Abfüllen, Ausstatten, Lagern, Versandfertigmachen und Transportieren der Fertigware (§ 3 Nr. 10)a)Verpackungs-, Füll-, Verschließ- und Transportsysteme erläutern X b)Leergut, Ausstattungsmittel, Flaschenverschlüsse und Verpackungsmaterial bereitstellen X c)Auspack-, Wasch-, Flaschenfüll-, Verschließ-, Etikettier- und Einpackmaschinen, Palettierer und Transportbahnen sowie Kontrolleinrichtungen betriebsbereit machen und bedienen X d)Abfüllung der Fertigware unter Berücksichtigung von Temperatur, Füllmenge, Abfüllgut und Ausstattung überwachen Xe)Kontrollproben ziehen und prüfen Xf)Produktionsmenge feststellen und aufzeichnen Xg)Fertigware ein-, zwischen- und auslagern X h)Fertigware versandfertig machen, kommissionieren und transportieren X