FSAAKV — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungAnlage FSAAKV(zu § 1 Absatz 1b)Verordnung über die Erhebung von Kosten für die Inanspruchnahme von Diensten und Einrichtungen der Flugsicherung beim An- und Abflug SchlußformelAnhang EV (Fundstelle: BGBl. I 2021, S. 3569; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) SchlußformelAnhang EV