Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleiterin oder des Schulleiters setzt die Zeugnisnoten auf Vorschlag der Fachlehrkräfte fest und entscheidet darüber, ob die Schülerin oder der Schüler im Fach Kompetenzorientierte Vertiefung in den Querschnittsaufgaben (KVQ) des fachrichtungsbezogenen Lernbereichs des Wahlpflichtbereichs in der Regel am Unterricht teilgenommen hat.
Die Zeugnisnote fasst die Gesamtleistung der Schülerin oder des Schülers in dem betreffenden Fach zusammen. Dabei sind alle besonderen Gesichtspunkte je nach Lage des Falls zu würdigen. Die Zeugnisnote ist eine fachlichpädagogische Gesamtbewertung der Leistungen, die die Schülerin oder der Schüler erbracht hat. Die Festsetzung der Zeugnisnoten erfolgt nach den Vorgaben des Erlasses zur Leistungsbewertung in den Schulen des Saarlandes vom 9. Juli 2024 (Amtsbl. I S. 506).
Die Noten des Jahreszeugnisses werden aufgrund der Entwicklung der Leistungen während des Schuljahres, besonders während seiner zweiten Hälfte, ermittelt.