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Die Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleiterin oder des Schulleiters setzt die Zeugnisnoten auf Vorschlag der jeweiligen Fachlehrerin oder des jeweiligen Fachlehrers fest. Die Zeugnisnote ist eine fachlich-pädagogische Gesamtbewertung der Leistungen, die die Schülerin oder der Schüler erbracht hat. Die Festsetzung der Zeugnisnoten erfolgt nach den Vorgaben des Erlasses zur Leistungsbewertung in den Schulen des Saarlandes vom 6. Juli 2016 (Amtsbl. I S. 526), zuletzt geändert durch den Erlass vom 21. Juni 2017 (Amtsbl. I S. 582), in der jeweils geltenden Fassung. Die Klassenkonferenz trifft ihre Entscheidung nach Satz 1 auch im Hinblick auf die Gesamtleistungen der Schülerin oder des Schülers. b) Beendigung der Fachstufe I, Versetzung und Nichtversetzung in die Fachstufe II