§ 41 Abs. 1 FOSO SNSchulordnung Fachoberschule
Wer die Fachhochschulreife zuerkannt bekommen will, ohne Schülerin oder Schüler einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachoberschule gewesen zu sein,…
§ 42 Abs. 4 FSO SNSchulfremdenprüfung
Wer über die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife verfügt, wird auf Antrag von der Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch…
§ 59 Abs. 1 BGySO SNSchulordnung Berufliche Gymnasien
Wer die allgemeine Hochschulreife erwerben will, ohne Schülerin oder Schüler eines öffentlichen oder staatlich anerkannten Beruflichen Gymnasiums gewesen zu…
§ 50 SOGES SNSchulordnung Gemeinschaftsschulen
Für die Prüfung zum Erwerb des Real- und Hauptschulabschlusses für Schulfremde gilt Teil 4 der Schulordnung Ober- und Abendoberschulen entsprechend.
§ 17 Abs. 1 APO-HBFS-FWVVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Höheren Berufsfachschulen für Fremdsprachen in Wirtschaft und Verwaltung im Saarland (APO-HBFS-FWV) Vom 19. Juni 1991
Zur Teilnahme an der Prüfung kann auch zugelassen werden, wer keine Höhere Berufsfachschule für Fremdsprachen in Wirtschaft und Verwaltung besucht hat…