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Wer die Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife aus wichtigem Grund versäumt, kann diese am Nachprüftermin nachholen. Wird auch die Nachprüfung aus einem wichtigen Grund versäumt, ist eine Prüfungsteilnahme in der Regel innerhalb eines Monats nach Unterrichtsbeginn des folgenden Schulhalbjahres möglich.
Wurde die Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife nicht bestanden, kann sie unabhängig vom Fortbestehen des Schulverhältnisses einmal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung findet in der Regel innerhalb eines Monats nach Unterrichtsbeginn des folgenden Schulhalbjahres statt. Wird auch diese Prüfung nicht bestanden, ist die Prüfung endgültig nicht bestanden.
Eine Wiederholung der Abschlussprüfung ist frühestens zum nächsten allgemeinen Prüfungstermin möglich.
Wer die Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife nicht bestanden hat, kann sie bei bestandener Staatlicher Abschlussprüfung/Teil 1 zum nächsten regulären…
Wer im fünften oder sechsten Schulhalbjahr der Teilnahme am Fachhochschulreifeunterricht infolge eines nicht ordnungsgemäßen Besuchs gemäß § 30 Absatz 5 des…
Eine nicht bestandene Feststellungsprüfung kann vorbehaltlich des § 17 Absatz 2 nur einmal und vorbehaltlich des Absatzes 2 nur als Ganzes wiederholt werden.…
Eine nicht bestandene Prüfung kann einmal wiederholt werden, und zwar frühestens zum nächsten und spätestens zum übernächsten Termin. Im Falle des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
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