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Ergänzend zu Absatz 1 findet im Fach Englisch eine weitere Prüfung statt. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Prüfungsteil mit einer Bearbeitungsdauer von 90 Minuten und einem mündlichen Prüfungsteil von 20 Minuten. Die Prüfungsnote ist das arithmetische Mittel aus der Note für den schriftlichen und der Note für den mündlichen Prüfungsteil. Ist die erste Nachkommastelle des arithmetischen Mittels mit der Ziffer 5 besetzt, wird abgerundet, wenn die Note für den schriftlichen Prüfungsteil die bessere Note ist.
Die Schulfremdenprüfung umfasst die Prüfungen gemäß den §§ 53 und 54 sowie eine weitere Prüfung im Fach Englisch. Die Prüfung im Fach Englisch besteht aus einem…
Es findet darüber hinaus in beiden Fachrichtungen eine weitere Prüfung im Fach Englisch statt. Diese besteht aus einem schriftlichen Prüfungsteil mit einer…
Die Schulfremdenprüfung wird gemäß den §§ 74 und 75 durchgeführt.
Die Schulfremdenprüfung wird gemäß den §§ 67 und 68 durchgeführt.
Für die Prüfung in Englisch gilt § 36 Absatz 2 entsprechend. Für die Prüfung im Fach Deutsch gilt § 36 Absatz 4 entsprechend.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.