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Ergänzend zu Absatz 1 findet eine schriftliche Prüfung im Fach Deutsch mit einer Bearbeitungsdauer von 60 Minuten statt.
Die Prüfung wird gemäß den §§ 66 bis 68 durchgeführt.
Die Prüfung wird gemäß den §§ 58 und 59 durchgeführt.
Die Schulfremdenprüfung umfasst alle Komplexprüfungen und Prüfungslernfelder, die im entsprechenden Bildungsgang in der Abschlussprüfung an einer öffentlichen…
Auf die Abschlussprüfung für Schulfremde (Schulfremdenprüfung) finden § 6 Absatz 1, die §§ 22 bis 26, die §§ 29 und 30, § 31 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 und Satz…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.