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Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und nach Wahl des Prüfungsteilnehmers eines der Fächer Physik, Chemie oder Biologie. Die schriftliche Prüfung in Englisch enthält keinen praktischen Teil.
Für die Prüfung in Englisch gilt § 36 Absatz 2 entsprechend. Für die Prüfung im Fach Deutsch gilt § 36 Absatz 4 entsprechend.
Für die Prüfung im Fach Deutsch gilt § 36 Absatz 4 entsprechend.
Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch. Die schriftliche Prüfung in Englisch enthält keinen praktischen Teil.
§ 40 Absatz 2 und 3 gilt entsprechend.
§ 40 Absatz 2 und 3 gilt entsprechend.
§ 88 Satz 3 gilt entsprechend.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.