§ 23 Abs. 1 SFeuLVOVerordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes des Saarlandes (Saarländische Feuerwehrlaufbahnverordnung - SFeuLVO) Vom 31. Juli 2023*)
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 14 Abs. 1 WFwVOVerordnung über die Aufstellung, Organisation und Ausstattung von Werkfeuerwehren im Saarland (Werkfeuerwehrverordnung - WFwVO) Vom 12. Februar 2016
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 40 Abs. 1 APO FeuerwehrVerordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten des mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes (APO Feuerwehr) Vom 20. Dezember 2015
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 7 Abs. 1 FSAVVerordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft, soweit im folgenden Absatz nichts Abweichendes bestimmt ist.
§ 12 Abs. 1 SaarLBAVOVerordnung über die Anerkennung von EU-Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung im Saarland (Saarländische Laufbahnbefähigungsanerkennungsverordnung - SaarLBAVO)1)* Vom 3. März 2016
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.