§ 38 G Artikel 29 Abs. 6Gegenstand der Volksbefragung
Gegenstand der Volksbefragung ist das gemäß Artikel 29 Abs. 4 und 5 des Grundgesetzes beschlossene Gesetz, mit dem eine Änderung der Landeszugehörigkeit…
§ 18 G Artikel 29 Abs. 6Gegenstand des Volksbegehrens
In einem zusammenhängenden, abgegrenzten Siedlungs- und Wirtschaftsraum, dessen Teile in mehreren Ländern liegen und der mindestens eine Million Einwohner hat…
Art 118 GGGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Die Neugliederung in dem die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete kann abweichend von den Vorschriften des Artikels…
§ 93 Abs. 1 NeuGlVVerordnung zur Durchführung des Gesetzes nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes
Stellt das Gesetz, das Gegenstand der Volksbefragung ist, zwei Änderungsvorschläge zur Wahl, so bilden Gebiete oder Gebietsteile eines betroffenen Landes,…
§ 24 Abs. 1 VIVBVEG NRWGesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid
Gegenstand des Volksentscheids ist