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Das Abstimmungsgebiet besteht aus den Ländern, aus deren Gebieten oder Gebietsteilen ein neues oder neu umgrenztes Land gebildet werden soll (betroffene Länder). Das Abstimmungsgebiet wird so untergliedert, daß jeweils einen eigenen Abstimmungsbereich bilden.
jeder Gebietsteil, der eine neue Landeszugehörigkeit erhalten soll,
der übrige Teil jedes betroffenen Landes
Der Volksentscheid findet in den Ländern statt, aus deren Gebieten oder Gebietsteilen ein neues oder neu umgrenztes Land gebildet werden soll (betroffene…
Stellt das Gesetz, das Gegenstand der Volksbefragung ist, zwei Änderungsvorschläge zur Wahl, so bilden Gebiete oder Gebietsteile eines betroffenen Landes,…
der Raum, für den eine einheitliche Landeszugehörigkeit herbeigeführt werden soll, und
Gegenstand der Volksbefragung ist das gemäß Artikel 29 Abs. 4 und 5 des Grundgesetzes beschlossene Gesetz, mit dem eine Änderung der Landeszugehörigkeit…
Abstimmungsgebiet ist der Freistaat Sachsen. Es gliedert sich in Stimmkreise und Stimmbezirke.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.